• 1 GELTUNG / ALLGEMEINES

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Jens Venohr (Jens Venohr jvv-film)durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Videographs gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so  gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(2) “Videos & Fotos” im Sinne dieser AGB sind alle von dem Videograph hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Videos,Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, DiaPositive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Videograph gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Video/Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Der Videograph ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Videos/Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bild und Videoauffassung sowie der künstlerischtechnischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(4) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von dem Videograph, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von dem Videofilmer sind freibleibend und unverbindlich.

(5) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande. Die vom Videograph angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich, oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

  • 2 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

(1) Dem Videograph steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Video/Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

(2) Der Videograph überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Videos/Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Video/Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Videos/ Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Videographen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Videos/Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Videographen erfolgen. Dies gilt auch für Video & Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Video & Foto-DVDs oder wie vereinbart über.

(5) Erteilt der Videograph die Genehmigung zu einer Verwertung der Video & Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Videos/Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Videographen zum Schadensersatz.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format mpg2/mkv/mpg4 & JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (DV/avi/RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

  • 3 VERGÜTUNG

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reise- und Übernachtungskosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen  Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Videos/Fotos Eigentum des Videographen.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograph nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Videographen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Videograph auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Videograph kein Schaden entstanden ist.

(4) Eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Honorars ist bei Buchung innerhalb von 10 Tagen zu entrichten. Wird eine Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung.

(5) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 50,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Videograph für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Videograph die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Videographen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Videographen demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

(6) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Videographen.

  • 4 Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Videograph für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Videograph nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Videographen ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Videos & Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Videographen  bestätigt worden sind. Der Videograph  haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Videographen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Videograph  nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Videograph  zu dem vereinbarten Video/Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Videos/Bilder beim Videograph  eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Videos/ Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

  • 5 DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Videograph verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

  • 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN / SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

(4) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der
 Wohnsitz des Videofilmers als Gerichtstand vereinbart